Ein internes Schreiben der niedersächsischen Landesaufnahmebehörde an die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf zum Ablauf von Abschiebungen hat für Irritationen gesorgt. In dem von der «Bild»-Zeitung veröffentlichten Schreiben mit Datum 26. Juli steht: «Wenn sich der Betroffene weigert, in das Flugzeug zu steigen bzw. auf eine andere Art versucht, sich der Abschiebung zu widersetzen (aktiver/passiver Widerstand), kann dieser auf freien Fuß gesetzt werden und eigenständig zu der ihm zugewiesenen Unterkunft zurückreisen.» Danach müsse sich der Betroffene umgehend bei der zuständigen Ausländerbehörde melden. Die Bundespolizeigewerkschaft kritisierte das Schreiben in der «Bild».
Die niedersächsische Landesaufnahmebehörde in Braunschweig teilte auf Nachfrage der Deutschen Presse-Agentur mit, das interne Schreiben sei «leider ausgesprochen missverständlich und unpräzise formuliert». Es sei in dieser Form in der Regel nicht verwendet worden und werde ab sofort nicht mehr genutzt. Dass es so an die Bundespolizei übersandt wurde, sei ein bedauerlicher Einzelfall.