Der frühere AfD-Landtagsabgeordnete Christopher Emden muss seine Behauptung, AfD-Landeschef Ansgar Schledde habe für aussichtsreiche Listenplätze Zahlungen in eine sogenannte «Kriegskasse» verlangt, künftig unterlassen. Das hat das Oberlandesgericht Celle mit einem Versäumnisurteil entschieden, weil zu dem Berufungsprozess vergangene Woche weder Emden noch seine Anwältin erschienen waren.
Emden kann binnen zwei Wochen nach Zustellung des Urteils Einspruch einlegen. In diesem Fall würde das Verfahren beim Oberlandesgericht fortgesetzt. Für das Versäumnisurteil legte das Gericht nur den Vortrag der Schledde-Seite zugrunde - die Aussagen der vom Oberlandesgericht vernommenen Zeugen wurden nicht berücksichtigt.