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Gericht untersagt AfD-Politiker falsche Behauptungen über Kriegskasse

Gericht untersagt AfD-Politiker falsche Behauptungen über Kriegskasse
AfD-Landeschef Schledde sieht sich durch das OLG-Urteil bestätigt. (Archivbild) / Foto: Alicia Windzio/dpa
Von: DieNiedersachsen News
Der Ex-AfD-Politiker Emden darf seine Vorwürfe gegen AfD-Landeschef Schledde nicht mehr wiederholen. Er kann gegen das Urteil allerdings noch Einspruch einlegen.

Der frühere AfD-Landtagsabgeordnete Christopher Emden muss seine Behauptung, AfD-Landeschef Ansgar Schledde habe für aussichtsreiche Listenplätze Zahlungen in eine sogenannte «Kriegskasse» verlangt, künftig unterlassen. Das hat das Oberlandesgericht Celle mit einem Versäumnisurteil entschieden, weil zu dem Berufungsprozess vergangene Woche weder Emden noch seine Anwältin erschienen waren.

Emden kann binnen zwei Wochen nach Zustellung des Urteils Einspruch einlegen. In diesem Fall würde das Verfahren beim Oberlandesgericht fortgesetzt. Für das Versäumnisurteil legte das Gericht nur den Vortrag der Schledde-Seite zugrunde - die Aussagen der vom Oberlandesgericht vernommenen Zeugen wurden nicht berücksichtigt.

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Landgericht Verden hatte Behauptung als wahr eingestuft

AfD-Landeschef Schledde hatte sich mit einer Unterlassungsklage gegen die Behauptung Emdens gewehrt. In erster Instanz hatte das Landgericht Verden die Klage im März abgewiesen und festgestellt, dass die Behauptung wahr sei. Dagegen ging Schledde in Berufung.

«Die bösartigen Behauptungen des Beklagten haben sich als das herausgestellt, was sie sind: Falschaussagen, die einzig getätigt wurden, um der AfD Niedersachsen zu schaden», sagte Schledde jetzt. Sollte Emden Einspruch erheben, sehe er dem «sehr gelassen» entgegen.

Mit dem Vorwurf einer «Kriegskasse» bei der AfD befasst sich auch der Staatsgerichtshof, der in diesem Zusammenhang einen Antrag auf eine Wiederholung der Landtagswahl prüft. Die Entscheidung in diesem Verfahren soll Anfang Dezember verkündet werden. Zudem ermittelt die Staatsanwaltschaft Hannover wegen des Anfangsverdachts auf einen Verstoß gegen das Parteiengesetz.

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