Nachdem ein Gericht die Bürgermeisterwahl von Bad Gandersheim für ungültig erklärt hat, will die Amtsinhaberin in Berufung gehen. Das teilte Bürgermeisterin Franziska Schwarz (SPD) am Dienstag mit. Das Verwaltungsgericht Göttingen verpflichtete den Stadtrat in einem Urteil Anfang März dazu, die Bürgermeisterwahl für ungültig zu erklären. Amtsinhaberin Schwarz habe in den letzten Wochen des Wahlkampfes ihre Neutralitätspflicht verletzt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Amtsinhaberin hatte bereits angekündigt, die Geschäfte bis zur Rechtskraft des Urteils weiterzuführen.
In dem Gerichtsverfahren ging es um sogenannte Gespräche über den Gartenzaun, bei denen Schwarz als Bürgermeisterin alle 15 Ortschaften besuchte. Sie sei dabei nicht «offen als Privatperson und Wahlkämpferin in eigener Sache aufgetreten», begründete das Gericht unter anderem seine Entscheidung. Zudem seien «erkennbar wahlkampfrelevante Themen zum Gegenstand gemacht» worden. Schwarz pocht darauf, dass es sich bei den Gesprächen um rein dienstliche Termine als Bürgermeisterin gehandelt habe.