Der Bundesfinanzhof hat Pendlern mit doppelter Haushaltsführung und Auto das Leben steuerlich ein wenig erleichtert: Wer berufsbedingt eine zweite Wohnung anmietet, kann nicht nur bis zu 1.000 Euro Miete absetzen, sondern auch noch die Kosten des Stellplatzes für ein Auto. Das hat das höchste deutsche Finanzgericht entschieden. Damit hat ein niedersächsischer Arbeitnehmer eine Klage gegen sein Finanzamt endgültig gewonnen.
Die Entscheidung hat potenzielle Breitenwirkung: Nach einer Analyse des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) pendelten 2024 über 20 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Arbeit, für 2,36 Millionen war die Strecke zum Arbeitsplatz weiter als hundert Kilometer.