Die Äußerungen von Niedersachsens Landtagsabgeordneten sollen nach Vorstellung der AfD auch dann straffrei sein, wenn sie außerhalb des Landtags getroffen werden. Die AfD-Fraktion bringt dafür in dieser Woche einen Entwurf für eine Verfassungsänderung ein. «Es geht hier um grundsätzliche Fragen der Demokratie und der Meinungsfreiheit», sagte der AfD-Innenpolitiker Stephan Bothe der Deutschen Presse-Agentur.
«Im Kern geht es dabei darum, dass es zur Ausübung des freien Mandats unabdingbar ist, dass sich der Schutz des Abgeordneten vor Verfolgung auf alle Äußerungen des Abgeordneten zu erstrecken hat, die im wechselseitigen Kommunikationsprozess zwischen ihm und den Bürgern erfolgen», sagte Bothe. Das betreffe die Pressearbeit ebenso wie Social-Media-Auftritte, die eigenen Internetseiten, parlamentarische Initiativen sowie Äußerungen auf Versammlungen, Parteitagen und im Wahlkreis.
Bislang sind nach Artikel 14 der Landesverfassung lediglich Äußerungen «im Landtag, in einem Ausschuss oder in einer Fraktion» geschützt. Von der sogenannten Indemnität ausgenommen sind nur verleumderische Beleidigungen.