Im Berufungsprozess um seine Äußerungen über eine sogenannte AfD-«Kriegskasse» ist der frühere AfD-Landtagsabgeordnete Christopher Emden nicht vor dem Oberlandesgericht Celle erschienen. Niedersachsens AfD-Landeschef Ansgar Schledde, dem Emden vorgeworfen hatte, vor Wahlen für aussichtsreiche Listenplätze Geld verlangt zu haben, beantragte daraufhin über seine Anwälte ein Versäumnisurteil.
In solch einem Fall würde das Gericht die Schlüssigkeit von Schleddes Unterlassungsklage prüfen und nur den Vortrag des Klägers zugrunde legen. Die Beweisaufnahme würde dabei nicht berücksichtigt. Der Vorsitzende Richter kündigte an, am 4. November über diesen Antrag zu entscheiden. Sollte das Gericht ein Versäumnisurteil sprechen, hätte Emden die Möglichkeit, binnen zwei Wochen Einspruch einzulegen.
Das Landgericht Verden hatte Schleddes Unterlassungsklage im März in erster Instanz abgewiesen und festgestellt, dass Emdens Behauptung wahr sei. Gegen dieses Urteil ging Schledde in Berufung.