Weder ihr Aussehen noch ihr Charakter haben die Richterinnen und Richter am Bundesgerichtshof (BGH) überzeugen können: Die Sekretärin «Miss Moneypenny» aus der «James Bond»-Filmreihe ist aus ihrer Sicht nicht so schützenswert, als dass Sekretariatsdienste mit dem Namen der Figur beworben werden dürfen. Als ein solcher Anbieter hat sich die Moneypenny Verwaltungs GmbH aus dem niedersächsischen Rosengarten damit erfolgreich durch die Instanzen gegen Klagen verteidigt.
Das Unternehmen bietet unter den Bezeichnungen «Moneypenny» und «My Moneypenny» unter anderem Dienstleistungen von persönlichen Assistentinnen an. Dagegen hatte sich eine Firma, die Nutzungsrechte an den Filmwerken hat, erfolglos in Hamburg durch die Instanzen geklagt und war schließlich nach Karlsruhe vor den BGH gezogen. «Miss Moneypenny» ist in der Reihe um «Agent 007» Sekretärin von Bonds Chef M. Inzwischen hat Amazon die Rechte übernommen, kommentierte das Urteil aber zunächst nicht.
Die beklagte Geschäftsführerin Sandra Wesenberg hingegen zeigte sich erleichtert: «Das heutige BGH-Urteil setzt ein klares Zeichen und bestätigt die strategische Linie meines Unternehmens.» Die Entscheidung schaffe Rechtssicherheit und bringe Rückenwind für neue Wachstumsschritte.