Das Strafverfahren der Bundesanwaltschaft gegen die frühere RAF-Terroristin Daniela Klette ist aus Sicht des Generalbundesanwalts ungeachtet der jüngsten Verurteilung notwendig. «Die Feststellung individueller Schuld bleibt nicht zuletzt für Opfer von Straftaten und ihre Angehörigen wichtig», sagte Jens Rommel am Montagabend in Karlsruhe. Der Rechtsstaat müsse Sachverhalte und die Verantwortlichkeit Einzelner «nüchtern und mit Nachdruck auch in diesem ganz wesentlichen Bereich der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland aufklären.»
Jüngstes Urteil müsste berücksichtigt werden
Das Landgericht Verden in Niedersachsen hatte Klette Ende Mai zu 13 Jahren Gefängnis verurteilt, weil sie zwischen 1999 und 2016 - also nach der RAF-Zeit - mit ihren mutmaßlichen Komplizen Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub Geldtransporter und Supermärkte in mehreren Städten in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen überfallen hat. Die Vorwürfe lauten unter anderem schwerer Raub, versuchter schwerer Raub, Verstöße gegen Waffengesetze, erpresserischer Menschenraub und schwere räuberische Erpressung.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sollte es das werden, müsste das Frankfurter Oberlandesgericht die Strafe berücksichtigen, sagte Rommel.
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