Für eine Beteiligung der früheren RAF-Terroristin Daniela Klette an mehreren bewaffneten Raubüberfällen gibt es aus Sicht der Verteidigung keine Beweise. Wie die Anwälte der 67 Jahre alten Angeklagten in ihrem gemeinsam vorgetragenen Plädoyer vor dem Landgericht Verden ausführten, ist völlig unklar, wer die Taten verübte. Demnach steht lediglich fest, dass Waffen und Bargeld in der Wohnung gefunden worden, in der Klette unter falschem Namen in Berlin lebte. Aber: Die Täter könnten die Waffen und andere den Taten zugeordneten Dinge auch im Nachgang in die Wohnung gebracht haben, sagte Klettes Anwalt.
Der Jurist verwies darauf, dass die acht Raubüberfälle, um die es vor Gericht geht, auf unterschiedliche Art verübt wurden. Die einzige Gemeinsamkeit sei: In allen Fällen sei niemand physisch verletzt wurden. Dass einige Betroffene traumatisiert wurden und psychische Probleme bekamen, erkannten die Angeklagte und ihre Anwälte an.