Osnabrück (dpa)/lni - Das Verwaltungsgericht Osnabrück hält die Impfpflicht für das Pflege- und Gesundheitspersonal in der Corona-Pandemie für nicht verfassungsgemäß. Es wird das Klageverfahren einer Pflegehelferin gegen den Landkreis Osnabrück dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vorlegen und dem Gericht die Frage stellen, ob das Infektionsschutzgesetz vom 18. März 2022 mit dem Grundgesetz vereinbar gewesen ist, wie das Gericht nach der mündlichen Verhandlung mitteilte.
Aus Sicht der Osnabrücker Richter verletzte die Pflege-Impfpflicht das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und die Berufsfreiheit.