Was darf die Polizei? Das ist im jeweiligen Polizeigesetz des Bundeslandes geregelt. Wenn sich Sicherheitslage und Technologien verändern, sind auch für die Polizei in Niedersachsen und Bremen neue Regeln nötig. Ein Überblick, wie es in den beiden Bundesländern aussieht:
Wie soll die niedersächsische Polizei für mehr Sicherheit sorgen?
Zur Bekämpfung von Terror, Drohnen und häuslicher Gewalt sollen die Polizisten und Polizistinnen neue Möglichkeiten bekommen. Der Gesetzesentwurf des Innenministeriums sieht vor, dass Gewalttäter künftig mit einer elektronischen Fußfessel überwacht werden können. Die Opfer häuslicher Gewalt werden dann gewarnt, sobald sich der Gefährder nähert.
Geplant ist zudem eine intelligente Videoüberwachung. Dabei geht es um eine automatische Auswertung von Bildmaterial, mit der Gefahrensituationen aufgrund bestimmter Verhaltens- oder Objektmuster früh erkannt werden können.
Anders als bisher soll die Polizei auch eine Gesichtserkennung nutzen können. «Bei Terrorgefahr oder auch der Suche nach Entführungsopfern, vermissten Personen oder dem Verdacht auf Menschenhandel soll die Polizei ermächtigt werden, durch den Abgleich biometrischer Daten Gefahren schneller und effektiver abwehren zu können», sagte Innenministerin Daniela Behrens (SPD) im November 2025.
Das neue Gesetz soll auch die Abwehr von Drohnen regeln, die unberechtigt oder mit unklarem Auftrag, etwa im Bereich kritischer Infrastruktur oder Menschenmengen, festgestellt werden.
Ab wann gelten die Neuerungen?
Das ist noch unklar. Die rot-grüne Landesregierung hat den Entwurf in den Landtag eingebracht, damit ist er im parlamentarischen Verfahren. Das Parlament und verschiedene Gremien beraten nun darüber und können Änderungsanträge stellen.
«Das Niedersächsische Innenministerium ist nach wie vor vom vorgelegten Entwurf der Novelle überzeugt, wenngleich es nicht ungewöhnlich ist, dass derartige Entwürfe während der Befassung im Landtag Veränderungen erfahren», teilte ein Sprecher der Behörde auf dpa-Nachfrage mit. Der Landtag muss das Gesetz verabschieden, dann wird es verkündet und tritt in Kraft.
Ende Februar forderte der Landesbeauftragte für den Datenschutz, Denis Lehmkemper, Nachbesserungen. Er äußerte Zweifel daran, dass die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger ausreichend beachtet wurden. Er sorge sich um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Interessen der Menschen an ihrer Sicherheit und ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung, sagte Lehmkemper laut Mitteilung.
Besonders eingriffsintensiv seien aus Sicht der Datenschutzbehörde die geplanten Maßnahmen zur intelligenten Videoüberwachung, zur biometrischen Echtzeit-Fernidentifizierung, zum nachträglichen biometrischen Abgleich mit öffentlich zugänglichen Daten und zur automatisierten Datenanalyse. «Es besteht die Gefahr, dass die Regelungen aufgrund ihrer Eingriffstiefe einer verfassungsrechtlichen Bewertung nicht standhalten», so Lehmkemper.
Was gilt für die Bremer Polizei?
Das Polizeigesetz im kleinsten Bundesland wurde jüngst an aktuelle Herausforderungen angepasst. Im Februar stimmte die Bremische Bürgerschaft für die Neufassung. Neu ist, dass die Polizei Gewalttätern eine elektronische Fußfessel anlegen darf - um Opfer vor Angriffen zu schützen. Der Aufenthaltsort des Täters wird damit überwacht, das Opfer gewarnt, wenn der Täter sich nähert. Für die Maßnahme ist eine richterliche Anordnung nötig.
«Wer Opfer häuslicher Gewalt schützen will, braucht wirksame Mittel», sagte Bremens Innensenatorin Eva Högl (SPD). «Mit der elektronischen Fußfessel geben wir der Polizei ein Instrument an die Hand, das im Ernstfall Leben retten kann.» Frauen, die von ihrem Partner bedroht werden, bräuchten Schutz.
Weitere neue Regeln gibt es im Bereich Drohnen. «Der Einsatz von Drohnen durch die Polizei war bisher im präventiven Bereich nicht ausdrücklich geregelt», sagte ein Sprecher des Bremer Innenressorts. Nun darf die Polizei mit Drohnen Live-Bilder an den Führungsstab übertragen, um unübersichtliche Einsatzlagen zu steuern. Beispiele sind Großveranstaltungen, Fußball-Fanmärsche oder Sicherheitstransporte.
Drohnen dürfen unter bestimmten Voraussetzungen auch Aufnahmen aufzeichnen und unter strengen Voraussetzungen auch verdeckt eingesetzt werden. Dafür ist eine richterliche Anordnung nötig.
Fremde Drohnen darf die Bremer Polizei mit technischen Mitteln erkennen und abwehren. «Das betrifft Maßnahmen gegen das Flugsystem selbst, seine Steuerungseinheit oder die Funkverbindung. Die Befugnis greift, wenn andere Maßnahmen aussichtslos oder wesentlich erschwert wären», sagte der Sprecher der Innenbehörde.
Die Senatorin verwies darauf, dass sich die Bedrohungslage rasant verändere und die Polizei darauf reagieren müsse. «Mit den neuen Regelungen zum Einsatz und zur Abwehr von Drohnen geben wir unseren Einsatzkräften die rechtliche Grundlage, die sie für eine moderne Polizeiarbeit brauchen.»
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