Lehrer-Überstunden beschäftigen Bundesverwaltungsgericht
Die Überstunden eines niedersächsischen Grundschulrektors beschäftigen das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hatte dem unterdessen pensionierten Rektor eine Entschädigung von 31.435,59 Euro für geleistete Mehrarbeit zugesprochen. Das Land Niedersachsen hatte dagegen Beschwerde eingereicht - darum geht es nun heute (11.30 Uhr) in der Verhandlung am Bundesverwaltungsgericht. Zur Begründung des Urteils der niedersächsischen Richter hieß es, der Grundschulrektor aus Hannover habe hinreichend dargelegt, dass er von November 2017 bis 31. Juli 2022 zu viele Stunden pro Woche gearbeitet hat. Demnach muss das Land fünf Stunden und 48 Minuten Mehrarbeit pro Woche ausgleichen. Das Bundesverwaltungsgericht ließ die Revision Niedersachsens wegen grundsätzlicher Bedeutung des Falls zu. Nach Gerichtsangaben geht es um die Frage, ob der Dienstherr zum Vermeiden von Überstunden den tatsächlichen Umfang der Arbeitszeit von Lehrkräften empirisch untersuchen muss. Der Rektor hatte an einer Arbeitszeitstudie teilgenommen, die eine generelle Mehrarbeit von Schulleitern neben der Unterrichtsverpflichtung bestätigte. Diese Mehrarbeit erkannte das OVG als strukturell an, auch weil der Schulleiter über ein ganzes Jahr seine Arbeitszeiten dokumentiert hatte. Copyright 2026, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehaltenMehr als 30.000 Euro Entschädigung
Überstunden bei Arbeitszeitstudie dokumentiert