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Klette-Prozess: Gericht lehnt Befangenheitsanträge ab

Klette-Prozess: Gericht lehnt Befangenheitsanträge ab
Der Prozess gegen Daniela Klette vor dem Landgericht Verden könnte bald zu Ende gehen. (Archivbild) / Foto: Focke Strangmann/dpa
Von: DieNiedersachsen News
Die Anwälte von Daniela Klette zweifeln an der Neutralität des Gerichts – und scheitern mit ihren Befangenheitsanträgen. Wie es im Prozess jetzt weitergeht.

Im Prozess gegen die ehemalige RAF-Terroristin Daniela Klette hat das Landgericht Verden Anträge auf Befangenheit gegen die Richter und Schöffen abgelehnt. Das teilte eine Gerichtssprecherin mit. Damit kann die Verhandlung mit der bisherigen Besetzung am 8. April weitergehen. 

Klettes Anwälte hatten kritisiert, die Richter würden Zweifel an Gutachten zu DNA-Spuren ignorieren. Sie hielten das Gericht daher für befangen. Eine andere Kammer des Landgerichts Verden entschied über die beiden Anträge der Verteidigung und wies diese nun zurück. 

Die Staatsanwaltschaft wirft Daniela Klette laut Anklage vor, gemeinsam mit den ehemaligen RAF-Terroristen Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub Geldtransporter und Supermärkte in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein überfallen zu haben. Demnach sollen sie zwischen 1999 und 2016 mehr als 2,7 Millionen Euro erbeutet haben, um ihr Leben im Untergrund zu finanzieren. 

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Ermittler fanden in Fluchtautos DNA-Mischspuren - darunter sollen laut einer Expertin auch Spuren von Daniela Klette gewesen sein. Deren Anwälte bezweifelten vor Gericht, dass die Gutachterin sauber arbeitete. Aus Sicht der Verteidigung war die Expertin zudem voreingenommen, weil sie die Namen der Betroffenen kannte und nicht - wie sonst üblich - anonymisierte DNA-Spuren analysierte. Weil das Gericht einen Antrag auf Befangenheit gegen die Spezialistin ablehnte, stellte die Verteidigung letztlich Befangenheitsanträge gegen die gesamte Kammer - hatte damit aber keinen Erfolg. 

Der Prozess könnte nun bald enden. Möglicherweise beginnen die Plädoyers bereits nach Ostern.

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