Für die Verteidigung der ehemaligen RAF-Terroristin Daniela Klette ist die Sache klar: Es gibt keine Beweise dafür, dass Klette an den ihr vorgeworfenen acht bewaffneten Raubüberfällen mit Millionenbeute beteiligt war. «Ohne eine solche Schuldzuweisung muss sie freigesprochen werden», sagte der Anwalt.
Erwiesen sei lediglich der Verstoß gegen das Waffengesetz, erklärte ihr Anwalt Lukas Theune am Ende des gemeinsam mit seiner Kollegin vorgetragenen Plädoyers. Für diese Straftat käme allerdings nur eine Bewährungsstrafe infrage. Der Haftbefehl gegen Daniela Klette müsse somit aufgehoben werden, erklärte er.