Ein 41 Jahre alter Berufssoldat soll seine Kameradin bei einer Weihnachtsfeier vergewaltigt haben - und steht dafür nun in Hannover vor Gericht. Der sexuelle Kontakt werde nicht bestritten, allerdings sei fehlende Einvernehmlichkeit nicht belegt, sagte sein Verteidiger Christian Richter zum Prozessauftakt am Landgericht Hannover in einer Erklärung. Ansonsten wolle sein Mandant sich zunächst nicht zu den Vorwürfen äußern. Der verheiratete Deutsche ist wegen Vergewaltigung und körperlicher Misshandlung angeklagt.
Öffentlichkeit ausgeschlossen
In seiner Erklärung sagte der Verteidiger, der Oralverkehr habe stattgefunden, aber nicht so, wie von der Anklage behauptet. Neben der Frage der Einvernehmlichkeit seien auch ein von der Anklage abweichender Ablauf und Ort nicht ausgeschlossen.
Vor der Aussage der 32-Jährigen wurde die Öffentlichkeit von der Hauptverhandlung ausgeschlossen. Dies hatte die Nebenklagevertreterin beantragt.
Nach früheren Angaben eines Gerichtssprechers wurde ein internes Disziplinarverfahren eingeleitet. Dessen Abschluss wurde abgewartet, um die Erkenntnisse vor der Anklageerhebung mit denjenigen aus dem Ermittlungsverfahren zusammenzufügen. Unklar war zunächst, ob es disziplinarische Maßnahmen gab. In dem Prozess sind bislang fünf Fortsetzungstermine geplant, ein Urteil könnte demnach am 27. August fallen.
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