Gericht bestellt Polizeipsychologen im Fall Lorenz
Vor Beginn des Prozesses um die tödlichen Schüsse auf den 21-jährigen Lorenz aus einer Polizeiwaffe in Oldenburg hat das Gericht ein polizeipsychologisches Gutachten in Auftrag gegeben. Der Sachverständige solle aus psychologischer Sicht die menschlichen Entscheidungs- und Handlungsmöglichkeiten bewerten. Dabei müsse er auch in Betracht ziehen, ob ein Polizist im Vergleich zu Durchschnittspersonen erweiterte Handlungsspielräume in solchen Situationen habe, teilte das Landgericht in Oldenburg mit. Es handele sich um einen sehr dynamischen und komplexen Geschehensablauf, der sich in sehr kurzer Zeit abgespielt habe. Die Staatsanwaltschaft geht früheren Angaben zufolge davon aus, dass der Beamte aufgrund seiner Ausbildung hätte erkennen müssen, dass von Lorenz kein unmittelbarer Angriff zu erwarten gewesen sei. Der angeklagte Polizist soll den Deutschen in der Nacht zu Ostersonntag 2025 bei einem Einsatz in der Oldenburger Fußgängerzone von hinten erschossen haben. Die Ermittlungen ergaben, dass der Beamte fünfmal innerhalb von zwei Sekunden aus höchstens anderthalb Metern Entfernung geschossen und dabei Lorenz viermal getroffen hatte - in Bauch, Oberschenkel, Hüfte und Kopf. Lorenz starb im Krankenhaus. Zu dem Polizeieinsatz war es gekommen, weil Passanten eine Körperverletzung in der Oldenburger Innenstadt gemeldet hatten. Lorenz soll daran beteiligt gewesen sein. Die Verteidigung des Polizeibeamten mache eine Notwehrlage geltend, während die Staatsanwaltschaft davon ausgehe, dass der Polizist irrtümlich glaubte, sich in einer Notwehrlage zu befinden, hieß es in der Pressemitteilung des Landgerichts. Für den Fall, dass sich die Annahme der Staatsanwaltschaft in der Beweisaufnahme bestätige, müsste die Kammer auch prüfen, ob der Angeklagte seinem Irrtum über die Notwehrlage fahrlässig unterlag, führte das Gericht weiter aus. Im vergangenen November hatte die Oldenburger Staatsanwaltschaft den Beamten wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Der Deutsche sei davon ausgegangen, Lorenz wolle ihn mit einem Messer angreifen und ihm die Waffe entreißen. Tatsächlich habe der 21-Jährige Reizgas versprüht, ein mitgeführtes Messer aber nach Angaben der Ermittler nicht benutzt. Laut Anklage wollte Lorenz zum Zeitpunkt der Schussabgabe fliehen, um nicht festgenommen zu werden. Der gewaltsame Tod des jungen Mannes löste weit über die Grenzen der niedersächsischen Stadt hinaus Entsetzen aus. Bundesweit gingen Menschen gegen Polizeigewalt und Rassismus auf die Straßen. Nach Auffassung der Initiative «Gerechtigkeit für Lorenz» ist Rassismus die Hauptursache für den Tod des Schwarzen. Copyright 2026, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehaltenLorenz von hinten erschossen
Irrtümlich Notwehr angenommen?
Anklage wegen fahrlässiger Tötung