Im Raser-Prozess um den Tod eines Fußgängers im Landkreis Schaumburg ist ein 31 Jahre alter Autofahrer zu einer Strafe von zwei Jahren mit Bewährung verurteilt worden. Verurteilt wurde der Mann am Donnerstagnachmittag wegen fahrlässiger Tötung - von einem ursprünglich angeklagten illegalen Autorennen gingen die Richter nicht aus, wie eine Sprecherin des Landgerichts Bückeburg sagte. Außerdem solle er 8.000 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen. Zuvor hatten die «Schaumburger Nachrichten» berichtet.
Kammer von illegalem Rennen nicht überzeugt
Bei einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen sei die Voraussetzung, dass der potenzielle Täter die höchstmögliche Geschwindigkeit erreichen wolle, erklärte die Sprecherin. Davon habe sich die Kammer aber nicht überzeugen können.
In Stadthagen erfasste der 31-Jährige mit seinem Wagen den Fußgänger, der die Bundesstraße gerade überqueren wollte. Dabei soll er mindestens Tempo 100 gefahren sein - erlaubt waren 50 Kilometer pro Stunde. Der 26-Jährige starb.
Zweiter Autofahrer zu Geldstrafe verurteilt
Die Staatsanwaltschaft habe eine Verurteilung wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge und ebenfalls zwei Jahre mit Bewährung beantragt, die Nebenklage habe für eine Strafe von fünf Jahren plädiert, sagte die Sprecherin. Die Verteidigung wiederum beantragte eine Strafe von bis zu zwei Jahren wegen fahrlässiger Tötung.
Gegen den gesondert verfolgten zweiten Autofahrer (48) erging nach Angaben des Gerichts ein rechtskräftiger Strafbefehl des Amtsgerichts Stadthagen wegen eines verbotenen Autorennens. Der Mann wurde zu einer Geldstrafe verurteilt.
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