Unter Tränen und mit brechender Stimme appelliert der Angeklagte ans Gericht: Man möge ihn «nicht in die Schublade eines testosterongesteuerten Macho-Rasers» stecken. Er gibt zu, am frühen Morgen des 12. August 2023 auf der Bundesstraße 65 zu schnell gefahren zu sein - und er habe innerorts geschätzt um 100 Kilometer pro Stunde erreicht. Er habe «auf der Straße versagt» - tatsächlich stirbt in jener Nacht ein 26-Jahre alter Fußgänger, der gerade die Bundesstraße überqueren wollte.
«Ich wollte es verhindern.»
Als der zweite Autofahrer - das erlaubte - Tempo 100 erreicht hatte, ließ er seinen Wagen ausrollen. Der Angeklagte soll ihn überholt und kurz vor einer Blitzanlage, wo nur noch Tempo 50 erlaubt war, eine Vollbremsung hingelegt haben. Danach soll er auf bis zu 142 Kilometer pro Stunde beschleunigt haben - gleichgültig um die Sicherheit anderer. In Stadthagen schließlich kollidierte sein Wagen mit dem Fußgänger. Der 26-Jährige starb.
Der 31-Jährige bestreitet das illegale Rennen, er habe den 48 Jahre alten anderen Autofahrer auch nicht an der Ampel herausgefordert, indem er den Motor aufheulen ließ. Bei seinem knapp 150 PS starken Automatikwagen sei dies in der Fahrstellung nicht möglich, er habe vielmehr auf die Bremse getreten. «Ich wollte ihn einfach nur überholen», sagt er leise. Den Fußgänger wiederum habe er nicht gesehen - und als er ihn sah, habe er eine Vollbremsung versucht: «Ich wollte es verhindern.»
Urteil möglicherweise am 26. Februar
Gegen den gesondert verfolgten 48-Jährigen erging nach Angaben des Gerichts ein rechtskräftiger Strafbefehl des Amtsgerichts Stadthagen wegen eines verbotenen Autorennens. Der Mann wurde zu einer Geldstrafe verurteilt. Für den Prozess gegen den 31-Jährigen sind bislang vier Verhandlungstage angesetzt, ein Urteil könnte demnach am 26. Februar fallen.
Eine entscheidende Frage im Prozess dürfte sein: War es ein illegales Autorennen oder nicht? Eine Zeugin, die Beifahrerin des 48-Jährigen, hatte bei der Polizei gesagt, sie habe das Aufheulen des Motors an der Ampel gehört. Vor Gericht ist sie nun nicht mehr sicher, ob sie das Motorgeräusch schon im Stand oder erst beim Anfahren gehört habe. Sie sagt: «Wir sind niemals ein Rennen gefahren.»