Der Justizvollzugsanstalt Oldenburg werden Versäumnisse im Umgang mit dem Patientenmörder Niels Högel vorgeworfen. Die Anstalt muss bei begleiteten Ausgängen zuvor die Hinterbliebenen der Opfer informieren. Im November 2024, im Mai 2025 und im September 2025 seien die begleiteten Ausgänge allerdings bereits vor der erforderlichen Mitteilung durchgeführt worden, erklärte eine Sprecherin des Justizministeriums in Hannover. Zuvor hatte die «Nordwest-Zeitung» (NWZ) berichtet.
Eine für Dezember 2025 geplante Ausführung sei von der Justizvollzugsanstalt Oldenburg abgesagt worden, nachdem dort aufgefallen sei, dass die erforderliche Mitteilung noch nicht erfolgt war.