Niedersachsen will die Engpässe bei Kochsalzlösungen durch Importe überbrücken. Arzneimittelgroßhandlungen, Apotheken und Krankenhausapotheken dürfen ab sofort «isotonische natriumchloridhaltige Arzneimittel» in Verkehr bringen, die keine Zulassung nach dem deutschen Arzneimittelgesetz (AMG) haben. Das teilte das niedersächsische Gesundheitsministerium mit. An diesem Mittwoch sei eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen worden.
Voraussetzung für den Import der Kochsalzlösungen ist, dass diese Arzneimittel in anderen Ländern zugelassen wurden. Das Bundesgesundheitsministerium hatte zuvor den Versorgungsmangel festgestellt und die Importe damit ermöglicht.