Im Streit um die Kürzung der Gehälter von Betriebsräten bei VW hat der hannoversche Betriebsratschef Stavros Christidis auch in zweiter Instanz gewonnen. Das bestätigte ein Sprecher des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Die Berufung von Volkswagen gegen das Urteil des Arbeitsgerichts sei zurückgewiesen worden. Das Arbeitsgericht hatte im Oktober zugunsten des Betriebsratsvorsitzenden von Volkswagen Nutzfahrzeuge (VWN) entschieden und ihm statt der von VW geplanten Kürzung sogar eine Gehaltserhöhung zugesprochen.
Konkret ging es nach Angaben des Konzernbetriebsrates um fast 2000 Euro pro Monat, um die VW das tarifliche Bruttogehalt von Christidis gekürzt hatte. Das Arbeitsgericht Hannover hatte das im Oktober 2023 für nicht rechts erklärt. Statt weniger müsse er sogar mehr verdienen. Christidis, der seit rund 20 Jahren freigestellter Betriebsrat ist, soll demnach eine Entgeltstufe höher eingestuft werden als vor der Kürzung. VW wollte ihn dagegen um sechs Stufen heruntersetzen.