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Nach Drohnenfund in Leipzig/Halle: ZDS fordert Aufnahme der Seehäfen in nationale Drohnenabwehr

Nach Drohnenfund in Leipzig/Halle: ZDS fordert Aufnahme der Seehäfen in nationale Drohnenabwehr
Der Zentralverband der Deutschen Seehafenbetriebe fordert einen besseren Schutz der Häfen vor Drohnenattacken. (Symbolfoto) / Foto: Marcus Brandt/dpa
Von: DieNiedersachsen News
Auch über den deutschen Seehäfen werden immer wieder Drohnen gesichtet. Nur 60 bis 90 Sekunden bleiben für die Abwehr, sagt der Zentralverband - und fordert Konsequenzen.

Nach dem Vorfall mit einer Sprengstoff-Drohne am Flughafen Leipzig/Halle fordert der Zentralverband der Deutschen Seehafenbetriebe (ZDS) Konsequenzen auch für die Häfen. Der Leipziger Vorfall zeige, dass bestehende gesetzliche Regelungen trotz Fortschritten «den Realitätstest noch nicht bestehen», erklärte Verbandshauptgeschäftsführer Florian Keisinger.

Zwar habe sich die Rechtslage in den vergangenen beiden Jahren deutlich verbessert. «Der aktuelle Vorfall zeigt jedoch, dass zwischen der Erkennung einer Drohne und ihrer tatsächlichen Abwehr weiterhin eine sicherheitsrelevante Lücke besteht», sagte Keisinger.

Am Flughafen Leipzig/Halle war in der Nacht zum Mittwoch eine Drohne mit einer Sprengstoffvorrichtung auf einer Start- und Landebahn nahe einer ukrainischen Transportmaschine entdeckt worden.

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Auch Seehäfen im Fokus hybrider Bedrohungen

Kritische Infrastrukturen wie Seehäfen stünden zunehmend im Fokus hybrider Bedrohungen. Zwar könnten Hafenbetriebe dank moderner Sensorik Drohnen mittlerweile frühzeitig erkennen, ihren Flug verfolgen und die Sicherheitsbehörden alarmieren. Eine eigenständige Abwehr - etwa durch Störung, Übernahme oder Neutralisierung einer Drohne - sei ihnen jedoch nicht erlaubt.

«Bei einem hybriden Angriff bleiben häufig nur 60 bis 90 Sekunden Reaktionszeit. Bis die zuständigen Behörden vor Ort eingreifen können, ist eine Drohne oftmals bereits wieder verschwunden oder hat ihren Auftrag abgeschlossen», so Keisinger. «Diese Lücke muss geschlossen werden.»

Dazu müssten die Seehäfen als Kritische Infrastruktur ausdrücklich in die nationale Drohnenabwehr einbezogen, Rechtssicherheit für den Einsatz von Abwehrsystemen geschaffen und klare Zuständigkeiten zwischen Hafenbetreibern, Landespolizei, Bundespolizei und Bundeswehr festgelegt werden.

Seehäfen beim Schutz vor Drohnen Flughäfen gleichstellen

Beim Schutz vor Drohnen müssten die Seehäfen zudem Flughäfen gleichgestellt werden, fordert der ZDS. Auch müssten die Finanzierung moderner Detektions- und Abwehrtechnik sichergestellt und die Seehäfen in das nationale Lagebild hybrider Bedrohungen eingebunden.

Die Seehäfen seien Teil der nationalen Sicherheitsarchitektur, sagte Keisinger. «Wer Versorgungssicherheit, den Schutz Kritischer Infrastruktur und militärische Mobilität ernst nimmt, muss die großen deutschen Seehäfen schnellstmöglich mit leistungsfähigen Drohnenabwehrsystemen ausstatten und einen wirksamen Schutz gegen Drohnen gewährleisten.»

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