Der Einsatz von Chlor zur Reinigung des Importterminals für Flüssigerdgas (LNG) in Wilhelmshaven ist rechtmäßig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden, wie dessen Pressestelle mitteilte. Die Deutsche Umwelthilfe hatte gegen den Biozid-Einsatz im Betrieb des Terminalschiffes «Höegh Esperanza» geklagt.
Die Umweltschützer befürchten durch das Einleiten von chlorhaltigem Abwasser Schäden für das angrenzende Wattenmeer. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klage nun abgewiesen. Das Verfahren entspreche dem vom Gesetz geforderten Stand der Technik, hieß es.
Die Deutsche Umwelthilfe wollte erreichen, dass die Höegh Esperanza für einen Biozid-freien Betrieb umgerüstet wird. Nach Angaben des Betreibers Uniper ist der Einsatz von Biozid in Form von aktivem Chlor notwendig, um zu verhindern, das Seewassersysteme des Schiffes mit Algen und Muscheln zuwachsen.
Die Klage richtete sich gegen eine wasserrechtliche Erlaubnis für das schwimmende Terminal, die der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Umweltschutz (NLWKN) erteilt hat.