Ein Eilantrag hat die Pläne für eine Gasförderplattform vor der Nordseeinsel Borkum ins Stocken gebracht. Der niederländische Energiekonzern One-Dyas muss mit der eigentlich genehmigten Verlegung eines Stromkabels nun doch vorerst warten, wie er der Deutschen Presse-Agentur bestätigte.
Hintergrund ist eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Oldenburg zu naturschutzrechtlichen Befreiungen, die laut Unternehmen vorübergehend nicht durchsetzbar sind. Den Eilantrag hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) gestellt.
One-Dyas werde mit der Kabelverlegung warten, bis alle Genehmigungen wieder gültig und einklagbar seien, sagte eine Unternehmenssprecherin. Das Gericht braucht nach Unternehmensangaben mehr Zeit, um alles genauer zu prüfen. Es sei aber sicherlich kein Urteil gegen das Projekt, sagte die Sprecherin. Das Gericht selbst war am Montag zunächst nicht für eine Bestätigung zu erreichen.
Umwelthilfe: Gericht gab Eilantrag statt
Nach Darstellung der DUH hat das Gericht ihrem Eilantrag stattgegeben. Der Verein beruft sich auf die Begründung des Gerichts, wonach mögliche Umweltschäden schwerer wögen als eine Verzögerung des Projekts. Das Kabel solle durch ein unter Schutz stehendes Meeresgebiet führen und dort ein seltenes Steinriff beeinträchtigen. Eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren stehe noch aus.
One-Dyas plant, die Plattform mit Strom aus dem nahegelegenen Windpark Riffgat zu versorgen. Der Betrieb soll nach Unternehmensangaben nahezu emissionsfrei erfolgen. Ab 2025 will One-Dyas rund 0,5 Milliarden Kubikmeter Erdgas pro Jahr fördern. Dies sei eine «Win-win-Situation» für Wirtschaft, Versorgungssicherheit und Umwelt in Deutschland und den Niederlanden.
Ministerium sieht sich bestätigt
Das niedersächsische Umweltministerium begrüßte die Entwicklung. «Der vorläufige Baustopp bestätigt unsere Position, dass vor Verlegung des Seekabels erst eine Hauptsacheentscheidung dazu erfolgen muss», sagte ein Sprecher. Bevor in unmittelbarer Nähe des Wattenmeers nach Gas gebohrt werde, müssten alle anhängigen Gerichtsverfahren abgeschlossen sein. Zudem sei das geplante Gas aus Sicht des Ministeriums nicht erforderlich, da die Bundesregierung die Gasmangellage für beendet erklärt habe.
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