Der VW-Konzern entgeht wegen einer Behördenpanne einem millionenschweren Bußgeld wegen Datenschutzverstößen. Ein vom Datenschutzbeauftragten gefordertes Bußgeld von 4,3 Millionen Euro wird nicht weiter verfolgt, weil die Staatsanwaltschaft beim entscheidenden Schriftsatz die Unterschrift vergessen hatte, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Hannover auf Anfrage der dpa bestätigte. Zuvor hatte das niedersächsische Politikjournal «Rundblick» darüber berichtet.
Konkret geht es um Datenschutzverstöße bei der Aufarbeitung des VW-Dieselskandals, die der Landesdatenschutzbeauftragte gerügt hatte. Konkret ging es um die Weitergabe von Daten an den nach Auffliegen des Diesel-Skandals eingesetzten US-Aufseher Larry Thompson. VW habe seine Mitarbeiter darüber nicht ausreichend informiert und damit gegen die Datenschutz-Grundverordnung verstoßen, so der Vorwurf.
Gegen das verhängte Bußgeld wehrte sich VW vor Gericht - zunächst mit Erfolg: Das Landgericht Hannover gab dem Autobauer in erster Instanz Ende Februar recht. Die Staatsanwaltschaft legte dagegen Beschwerde beim Oberlandesgericht ein, musste diese nun aber zurücknehmen. Grund: Bei der Begründung fehlte die eigenhändige Unterschrift des zuständigen Staatsanwalts, wie der Sprecher einräumte. Bei Einlegung der Rechtsbeschwerde sei ein formaler Fehler unterlaufen.