Der Prozess gegen Christian B. wegen fünf Sexualstraftaten steht vor einer entscheidenden Phase und wird nach einer Verhandlungspause am Freitag fortgesetzt.
Der 47-jährige Deutsche steht seit Februar vor Gericht, weil ihm drei Vergewaltigungen und zwei Fälle von sexuellem Missbrauch von Kindern vorgeworfen werden. Großes Interesse erweckt das Verfahren aber vor allem, weil der Angeklagte auch im Fall der 2007 aus einer portugiesischen Ferienanlage verschwundenen dreijährigen Madeleine McCann unter Mordverdacht steht. Der Maddie-Komplex ist aber nicht Gegenstand der aktuellen Verhandlung und es gilt die Unschuldsvermutung.
Mit Spannung wird in den nächsten Tagen eine Entscheidung der Strafkammer zum Haftbefehl gegen den mehrmals vorbestraften Sexualstraftäter erwartet. Um einen Zwischenstand von der Strafkammer einzufordern, hat die Verteidigung die Aufhebung beantragt. «Je weiter eine Beweisaufnahme fortgeschritten ist, desto strengere Anforderungen sind an die Annahme des dringenden Tatverdachts zu stellen», sagte der Verteidiger Friedrich Fülscher. Nach dem bisherigen Verlauf der Beweisaufnahme könne der Haftbefehl keinen Bestand mehr haben, so seine Sicht der Dinge.