Im Landkreis Leer darf doch kein Wolf geschossen werden. Das hat das Verwaltungsgericht Oldenburg nun entschieden, wie das Gericht mitteilte. Am Freitag war ein Eilantrag gegen die Abschussgenehmigung eingegangen. Zuvor hatte die «Ostfriesen-Zeitung» berichtet.
Laut den Gerichtsangaben reichte der Verein Gesellschaft zum Schutz der Wölfe den Eilantrag ein. Verwaltungsgerichte hatten zuletzt immer wieder geplante Abschüsse gestoppt, etwa in den Landkreisen Aurich und Stade.
Nach mehreren Rissen von Schafen und Rindern im Rheiderland hatte der Landkreis Leer am 8. November eine dreiwöchige Ausnahmegenehmigung zum Abschuss eines Wolfes erteilt. Allein in der Gemeinde Jemgum seien seit Mai 20 Wolfsangriffe auf Nutztiere nachgewiesen worden, hieß es von der Verwaltung.