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Umweltorganisationen beklagen vor Gipfel fehlende Einbindung

Um den begrenzten Platz in der Nordsee konkurrieren unterschiedliche Interessengruppen. (Archivbild)  / Foto: Sina Schuldt/dpa
Um den begrenzten Platz in der Nordsee konkurrieren unterschiedliche Interessengruppen. (Archivbild) / Foto: Sina Schuldt/dpa

Die Bundesregierung lädt am Montag zum internationalen Nordseegipfel in Hamburg. Bei dem Treffen geht es um den Ausbau der Windkraft. Umweltaspekte kämen zu kurz, beklagen Organisationen.

Vor dem Nordseegipfel der Bundesregierung in Hamburg kritisieren Umweltschutzgruppen Vorbereitung und Themen der Konferenz. «Zivilgesellschaftliche Organisationen wurden bislang nur unzureichend eingebunden», heißt es vom Deutschen Naturschutzring. Der Gipfel sei allein auf Wirtschaftsfragen zugeschnitten. Dem Verein Naturschutzring gehören hundert Mitgliedsorganisationen an.

Die Bundesregierung richtet am Montag in Hamburg den internationalen Nordseegipfel aus. Eingeladen sind Staats- und Regierungschefs, Energieminister und Unternehmensvertreter. 

Umweltverbände veröffentlichen Positionspapier 

Die Umweltschutzorganisationen BUND, Deutsche Umwelthilfe, Greenpeace, Nabu und WWF unterstützen die Stellungnahme des Naturschutzrings. Gemeinsam haben sie ein Positionspapier veröffentlicht. Sie fordern etwa, Schutzgebiete von der Bebauung mit Energieinfrastruktur freizuhalten. 

Laut Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie dürfen Windparks nicht in deutschen Meeresschutzgebieten gebaut werden. Seekabel sollen möglichst außerhalb der Gebiete verlegt werden. 

Umweltschützer wollen anderes Vergabeverfahren 

Auch setzen sich die Organisationen dafür ein, dass Windkraftflächen auf See künftig anders als bislang an Unternehmen vergeben werden. Nicht preisliche Kriterien sollten während der Vergabe stärker als bislang gewichtet werden, heißt es. In der EU solle es zudem einheitliche Vergabekriterien geben. 

Die Gesetzeslage ist, dass es unterschiedliche Ausschreibungstypen gibt - je nachdem, ob es sich um eine voruntersuchte oder nicht voruntersuchte Fläche handelt. Im ersten Fall erfolgt der Zuschlag zu 60 Prozent anhand des gebotenen Preises und zu 40 Prozent anhand qualitativer Kriterien wie etwa der Lärmvermeidung. Im anderen Fall entscheidet der Preis.

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