Mit einer Klage gegen eine Behörde hat der Schuhhändler Deichmann Kosten für die Entsorgung von Schuhkartons drücken wollen. Doch daraus wurde nichts, das Gelsenkirchener Verwaltungsgericht wies die Klage ab (Aktenzeichen 9 K 539/22). Was Deichmann an dem Entsorgungssystem bemängelt - und warum der Prozess auch etwas mit Schuhpreisen zu tun hatte. Die wichtigsten Fragen im Überblick.
Was ist das Problem?
Rund 90 Millionen Paar Schuhe hat Deichmann im vergangenen Jahr in Deutschland verkauft. Gelagert werden die Schuhe in Papp-Kartons. Aber was passiert nach dem Kauf mit ihnen? Typischerweise bleiben sie im Shop und der Kunde nimmt nur die Schuhe mit, heißt es von Deichmann.
Obwohl sich Deichmann selbst um die Entsorgung der im Shop verbliebenen Kartons kümmert und über eigene Wege recycelt, muss der Schuhverkäufer Geld an einen Mülldienstleister zahlen, ein «duales System», was die Abholung, Sortierung und Wiederverwertung von Abfall an den Haushalten der Verbraucher organisiert. Das hält Deichmann für unsinnig, schließlich landeten dort nur recht wenige Kartons - die meisten seien ja im Geschäft geblieben.