Im Streit um Müllkosten hat die Schuhfirma Deichmann eine Niederlage vor Gericht einstecken müssen. Deichmann hatte sich von einer sogenannten Systembeteiligungspflicht befreien lassen wollen - hierbei müssen Firmen Geld zahlen für die Entsorgung und Verwertung von Verpackungen, die bei privaten Endkunden landen. Doch das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen wies die Deichmann-Klage ab, eine Berufung wurde nicht zugelassen.
Überwacht wird das Entsorgungssystem von der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR), gegen diese Behörde aus Osnabrück hatte Deichmann geklagt.