Eine Jugendsünde kostet Werder Bremens Fußballprofi Cameron Puertas die Chance auf eine WM-Teilnahme mit der Schweiz. Weil er im Jahr 2019 wegen «Fahrens ohne vorschriftsgemäße Zulassung» verurteilt worden war und einen Eintrag ins Strafregister erhalten hatte, kann er frühestens 2029 in der Schweiz eingebürgert werden, wie Puertas in einer Medienrunde berichtete. Der Schweizerische Fußballverband (SFV) hatte den Fall zuvor der Nachrichtenagentur Keystone-SDA bestätigt.
In der Schweiz ist eine Einbürgerung demnach erst zehn Jahre nach einer Verurteilung möglich. Ein Antrag auf eine Verkürzung dieser Frist sei abgelehnt worden, obwohl der Eintrag ins Strafregister 2025 gelöscht wurde. «Es ist sehr ärgerlich, aber ich kann es nicht mehr ändern und sehe es als Teil meiner Geschichte», sagte der Mittelfeldspieler zur verpassten WM-Chance.