Der Streit zwischen dem Profifußball-Chef Martin Kind und der Führung des Muttervereins Hannover 96 wird wahrscheinlich vor dem Bundesgerichtshof fortgesetzt. In dem Prozess um die Abberufung von Kind als Geschäftsführer des ausgegliederten Profifußball-Bereichs ließ das oberste deutsche Gericht in Zivil- und Strafverfahren am Donnerstag eine Revision zu.
Das Landgericht Hannover hatte Kinds Absetzung 2022 für nichtig erklärt und auch das Oberlandesgericht Celle wies eine Berufung dagegen sechs Monate später zurück. Jetzt hat die e.V.-Führung zwei Monate Zeit, ihre Revision zu begründen. Danach kommt es eventuell zu einer mündlichen Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof als letzter Instanz.
Der 79 Jahre alte Kind ist Geschäftsführer und Mehrheitsgesellschafter des Profifußball-Bereichs. Die 50+1-Regel im deutschen Profifußball soll jedoch sicherstellen, dass der Mutterverein und nicht die Kapitalseite im Falle einer solchen Ausgliederung die Stimmenmehrheit in der Profifußball-Gesellschaft besitzt. Um dieses Prinzip durchzusetzen, ist der Geschäftsführer bei Hannover 96 in der Management GmbH verortet. Und die gehört nicht der Kapitalseite um Martin Kind, sondern zu 100 Prozent dem Mutterverein.