50+1 darf bleiben - für eine dauerhafte Lösung im Ringen um die umstrittene Regel muss die Fußball-Bundesliga aus Sicht des Bundeskartellamts aber nachbessern. Die Behörde hat nach acht Jahren ihr Verfahren abgeschlossen und sieht keine grundsätzlichen kartellrechtlichen Bedenken, wie sie in einem Bericht mitteilte. Um die Regel auch zukünftig rechtssicher anzuwenden, haben die Bundesliga-Dachorganisation und die betroffenen Clubs jedoch deutliche Hinweise vom Kartellamt erhalten.
Die Regel gibt im Kern vor, dass Investoren keine Stimmenmehrheit an den Kapitalgesellschaften von Vereinen übernehmen können, in die die Clubs der Bundesliga und 2. Liga ihre Profiteams meist ausgegliedert haben. Ausnahmen gelten für Bayer Leverkusen und VfL Wolfsburg, Sonderfälle sind RB Leipzig und Hannover 96.