Das Urteil gegen den Hamburger Flughafen-Geiselnehmer wird vorerst nicht rechtskräftig. Der Angeklagte habe Revision eingelegt, teilte die Gerichtspressestelle mit. Nun muss sich der Bundesgerichtshof mit dem Fall befassen. Das Hamburger Landgericht hatte den 35-Jährigen am Mittwoch vergangener Woche zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Die Strafkammer sprach ihn wegen Geiselnahme in Tateinheit mit Entziehung Minderjähriger, Körperverletzung und mehreren Verstößen gegen das Waffengesetz schuldig.
Strafmaß entspricht der Forderung der Staatsanwaltschaft
Der 35-Jährige hatte während der Urteilsverkündung lautstark gegen den Schuldspruch protestiert und ließ sich nur mit Mühe vom Richter beruhigen. Mit dem Strafmaß entsprach die Kammer der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte keine konkrete Strafe beantragt.
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