Privates Silvesterfeuerwerk steht in der Kritik, auch ein bundesweites Böllerverbot ist zuletzt diskutiert worden. In Niedersachsen sind für diesen Jahreswechsel keine flächendeckenden Einschränkungen beim Böllern geplant. Doch neben grundsätzlichen Regelungen, die das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern verbieten, müssen in vielen Städten in Niedersachsen und Bremen weitere Einschränkungen beachtet werden.
Bremen: Böller- und Raketenverbot an der Schlachte
Auf Grundlage einer bremischen Polizeiverordnung wird es auch in dieser Silvesternacht an der Schlachte ein Böller- und Raketenverbot geben, wie eine Sprecherin des Innenressorts mitteilte. Denn im Bereich der historischen Uferpromenade an der Weser mit vielen Lokalen habe es während der Silvesterfeiern in früheren Jahren viele gefährliche Situationen durch Feuerwerk und große Menschenansammlungen gegeben. Zuwiderhandlungen gegen die Polizeiverordnung können laut Sprecherin mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
Außerdem darf wie im vergangenen Jahr im Umfeld von 150 Metern um das Bremer Rathaus kein Feuerwerk gezündet werden, da das Gebäude Unesco-Welterbe ist. Diese Regelung gilt auch für das bei Touristen beliebte Schnoorviertel mit Fachwerkhäusern in der Altstadt. Wie in Hannover darf auch auf dem Hauptbahnhof in Bremen in der Silvesternacht kein Feuerwerk abgebrannt werden.
Die Sicherheitsbehörden verfolgen jedes Jahr die Lage und Entwicklung in Bremen intensiv und bewerten beides regelmäßig neu, wie die Sprecherin weiter mitteilte. Die Polizei passe ihr Einsatzkonzept kontinuierlich an die aktuelle Lage an. Auch die Feuerwehr bereite sich jedes Jahr auf Silvester intensiv vor. Es gebe einen engen Austausch zwischen Feuerwehr und Polizei.