Ein salafistischer Prediger aus Bremen muss Deutschland verlassen. Das Urteil des Bremer Oberverwaltungsgerichts zur Ausweisung des Mannes ist rechtskräftig, wie das Bundesverwaltungsgericht entschied. Bremen versucht seit Jahren, den sogenannten Hassprediger auszuweisen.
Nach Angaben der Justiz forderte der Tunesier als Imam des Islamischen Kulturzentrums in Bremen in seinen Predigten zum bewaffneten Kampf auf. Er habe außerdem zu Hass gegen Teile der Bevölkerung - gegen Jüdinnen und Juden - aufgerufen. In seiner Bewertung stützte sich das Oberverwaltungsgericht auf ein Gutachten eines Islamwissenschaftlers. Dieser analysierte Aussagen des Imams.
Verfassungsschutz sieht den Mann als Gefahr
Die Bremer Innenbehörde hatte 2021 die Ausweisung angeordnet, weil der Mann laut Verfassungsschutz als Imam verfassungsfeindliche Ansichten verbreitete. Er soll sich auch werbend über terroristische Vereinigungen geäußert haben. Das Innenressort kam damals zu dem Schluss, dass er die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet. Die Innenbehörde verhängte damals ein 20-jähriges Einreise- und Aufenthaltsverbot und drohte die Abschiebung in die Tunesische Republik an. Gegen all dies ging der Imam gerichtlich vor.
Das Verwaltungsgericht hob die Bescheide des Innensenators im Jahr 2022 auf. Das Gericht sah keine Gefahr für die Öffentlichkeit. Demnach bewegten sich die Äußerungen des Mannes im Rahmen der Religions- und Meinungsfreiheit.
Urteil ist rechtskräftig
Das Innenressort konnte diese Einschätzung nicht nachvollziehen und ging dagegen vor. Der Fall landete vor dem Oberverwaltungsgericht, das die Ausweisung für gerechtfertigt hielt. Das 20-jährige Einreise- und Aufenthaltsverbot sei jedoch unverhältnismäßig und müsse von der Innenbehörde neu festgelegt werden, entschied der Vorsitzende Richter im September 2024.
Das Bundesverwaltungsgericht schloss sich der Einschätzung nun an und lehnte eine Beschwerde des Predigers ab.
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