Bischöfe: Geistlicher Missbrauch soll Straftat werden
Sie hoffen auf einen Ort für ihre spirituellen Bedürfnisse, aber für viele Menschen kann das Leben in einer geistlichen Gemeinschaft zur seelischen Zerrüttung führen. Das belegt eine neue Studie der Universität Münster zum spirituellen Missbrauch in den Bistümern Münster und Osnabrück. Als Reaktion fordern die Bischöfe Heiner Wilmer aus Münster und Dominicus Meier aus Osnabrück unter anderem, dass geistlicher Missbrauch Straftatbestand im Kirchenrecht werden soll. Bislang sei das nicht der Fall, erklärte Bischof Dominicus Meier in Münster: «Das macht es bislang schwer, Beschuldigte in diesem Zusammenhang überhaupt wirksam sanktionieren zu können.» Vor zwei Jahren wurde ein entsprechender Findungsprozess im Vatikan begonnen. «Ich werde mich in Rom dafür einsetzen, dass dieser Prozess weiter vorangebracht wird», sagte Wilmer. Die Ende September vorgestellte Studie untersuchte zwei geistliche Gemeinschaften in beiden Bistümern: die Christusgemeinschaft im Bistum Osnabrück und die Gemeinschaft Totus Tuus Neuevangelisierung in der Diözese Münster. Unter geistlichem Missbrauch verstehen die Autoren der Studie, dass eine geistliche Autoritätsperson massiv in die persönliche und spirituelle Freiheit eines Menschen eingreift und so versucht, sich des Innersten des Gegenübers zu bemächtigen. Von Leitungspersonen seien «Selbstaufgabe, Selbstauslieferung und Unterwerfung des Anderen gefordert und durchgesetzt» worden. Spiritueller Missbrauch ist dieser Untersuchung zufolge für viele Betroffene schwer belastend; die psychischen Auswirkungen können ebenso schwerwiegend und traumatisierend sein wie beim sexuellen Missbrauch. Die Studie wurde im Auftrag der beiden Bistümer, der Deutschen Bischofskonferenz und dem Orden der Thuiner Franziskanerinnen erstellt. Das Leid und der Schmerz der Betroffenen hätten ihn erschüttert, sagte Bischof Wilmer. Geistlicher Missbrauch müsse möglichst verhindert werden, die Kirche und ihre geistlichen Gemeinschaften müssten sichere Orte sein, wo die Würde jeder Person geachtet, ihr Gewissen respektiert und ihre Freiheit geschützt werde. Wilmer wies auf Maßnahmen hin, die im Bistum Münster bereits ergriffen worden seien. Dazu zählen unter anderem Hilfsangebot für Betroffene, veränderte Zulassungsbedingungen für geistliche Gemeinschaften und eine geänderte Disziplinarordnung für Kleriker. Der Osnabrücker Bischof Dominicus Meier verwies darauf, dass Betroffene sich an die Ansprechpersonen des Bistums wenden können, die im Zusammenhang mit dem diözesanen Schutzprozess berufen wurden. Auf Grundlage der Studie sollten die Angebote für Hilfesuchende weiterentwickelt werden, auch die Prävention solle ausgebaut werden. «Die Studie zeigt eindrücklich, dass einige Aspekte unseres christlichen Glaubens und der kirchlichen Lehre auch das Potenzial haben, missbräuchlich gegen Menschen auf der Suche nach spiritueller Orientierung verwandt zu werden», sagte Meier. Auch damit müsse sich die Kirche auseinandersetzen. Die Deutsche Bischofskonferenz beschäftige sich schon seit mehreren Jahren mit dem Thema des geistlichen Missbrauchs, sagte deren Generalsekretärin Beate Gilles. Es gebe bereits eine überregionale Anlaufstelle mit Hilfsangeboten für Betroffene sexualisierter Gewalt und geistlichen Missbrauchs. Die Studie ermögliche, das Phänomen klarer zu erfassen. Copyright 2026, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten«Selbstauslieferung» gefordert
Traumatisierte Opfer
Wilmer: Geistlichen Missbrauch verhindern
Angebote weiterentwickeln
Anlaufstelle für Betroffene existiert bereits