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Welche Wahlkreise geändert werden sollen und welche nicht

Voraussichtlich im Herbst 2027 wird Niedersachsens Landtag neu gewählt. (Symbolbild) / Foto: Julian Stratenschulte/dpa
Voraussichtlich im Herbst 2027 wird Niedersachsens Landtag neu gewählt. (Symbolbild) / Foto: Julian Stratenschulte/dpa

90 statt 87: SPD und Grüne wollen die Zahl der Wahlkreise in Niedersachsen erhöhen. Ihr Reformvorschlag weicht stark vom Vorschlag der Landeswahlleitung ab.

Vor der nächsten Landtagswahl in Niedersachsen im Herbst 2027 müssen die Wahlkreise neu zugeschnitten werden. Das hatte der Staatsgerichtshof entschieden, weil die bisherigen Wahlkreise nicht mehr den Bevölkerungsverhältnissen entsprechen. 

Die Regierungsfraktionen SPD und Grüne haben nun einen Vorschlag vorgelegt, der eine Steigerung von 87 auf 90 Wahlkreise vorsieht. Ein Überblick, was sich ändern soll – und wo die Änderungen zum Problem werden könnten.

Wo sollen neue Wahlkreise entstehen?

Das Konzept von Rot-Grün sieht vor, dass im Nordwesten des Landes drei neue Wahlkreise geschaffen werden, weil die Einwohnerzahl dort stärker gestiegen ist als in den anderen Landesteilen. Neue Wahlkreise gäbe es demnach in Rastede/Varel, Nordhorn und Vechta-Süd.

Welche Wahlkreise sollen neu zugeschnitten werden?

Die folgende Auflistung zeigt, wie groß der Reformbedarf ist. Insgesamt 49 Wahlkreise sollen verändert werden: 

Braunschweig-Süd/Peine-Ost, Peine, Helmstedt, Wolfsburg-Süd/Salzgitter, Duderstadt, Göttingen/Münden, Göttingen Stadt, Northeim, Einbeck, Holzminden, Alfeld, Hannover-Döhren, Hannover-Ricklingen, Hannover-Mitte, Schaumburg, Nienburg/Schaumburg, Nienburg-Nord, Syke, Diepholz, Walsrode, Soltau, Elbe, Lüneburg-Land, Lüneburg, Rotenburg, Bremervörde, Buxtehude, Unterweser, Osterholz, Verden, Oldenburg-Land, Delmenhorst, Cloppenburg-Nord, Cloppenburg, Vechta, Friesland, Wesermarsch, Ammerland, Bersenbrück, Osnabrück-West, Osnabrück-Ost, Grafschaft Bentheim/Haren, Lingen, Meppen, Papenburg, Leer/Borkum, Aurich, Emden/Norden sowie Wittmund/Inseln.

Welche Wahlkreise blieben unverändert?

38 Wahlkreise blieben dem Vorschlag zufolge wie bisher. Diese sind:

Braunschweig-Nord, Braunschweig-West, Gifhorn-Nord/Wolfsburg, Gifhorn-Süd, Wolfsburg, Wolfenbüttel-Nord, Salzgitter, Goslar, Göttingen/Harz, Hildesheim, Sarstedt/Bad Salzdetfurth, Hannover-Buchholz, Hannover-Linden, Laatzen, Lehrte, Langenhagen, Garbsen/Wedemark, Neustadt/Wunstorf, Barsinghausen, Springe, Bad Pyrmont, Hameln/Rinteln, Bergen, Celle, Uelzen, Winsen, Seevetal, Buchholz, Stade, Cuxhaven, Geestland, Oldenburg-Mitte/Süd, Oldenburg-Nord/West, Wilhelmshaven, Bramsche, Melle, Georgsmarienhütte sowie Leer.

Welche Parteien sind von den Änderungen am stärksten betroffen?

Wie sich die Reform bei der Wahl 2027 auswirken könnte, lässt sich schwer prognostizieren. Klar ist aber: Gemessen an den bei der Wahl 2022 gewonnenen Direktmandaten sind die von der SPD gehaltenen Wahlkreise weniger betroffen als die von CDU und Grünen.

Von den Wahlkreisen, in denen die SPD vorne lag, würde rund die Hälfte verändert (30 von 58) – darunter der von Ministerpräsident Olaf Lies (Friesland). Bei der CDU hingegen würden fast zwei Drittel (16 von 26) neu zugeschnitten und bei den Grünen sogar alle drei (Hannover-Mitte, Göttingen Stadt und Lüneburg).

Warum ist eine Wahlkreisreform nötig?

Der Staatsgerichtshof in Bückeburg stellte im Dezember 2024 fest: Bei der Wahl 2022 wich die Zahl der Wahlberechtigten in zu vielen Wahlkreisen zu sehr vom Durchschnitt ab. Dieser lag damals bei 69.710 Wahlberechtigen. In 33 Wahlkreisen lag der Wert jedoch um mehr als 15 Prozent darunter oder darüber. Das war mit der Verfassung nicht vereinbar.

Was spricht gegen den Vorschlag von Rot-Grün?

SPD und Grüne sehen in ihrer Neueinteilung einen Weg, die Vorgaben des Staatsgerichtshofs zu erfüllen und gleichzeitig möglichst viele gewachsene Strukturen zu erhalten. Aber: In sechs Wahlkreisen läge die Abweichung nach der Reform immer noch bei mehr als 14 Prozent und damit bedenklich nahe an der 15-Prozent-Grenze. In 25 weiteren Wahlkreisen liegt die Abweichung zudem im zweistelligen Prozentbereich.

Die CDU kritisiert darüber hinaus, die Schaffung neuer Wahlkreise werde den Landtag durch Überhangs- und Ausgleichsmandate unnötig aufblähen. Das sei weder sachlich noch finanziell gerechtfertigt. «Die rot-grüne Wahlkreisreform verfolgt parteipolitische Interessen der Koalition, statt sachgerecht die Vorgaben des Staatsgerichtshofs umzusetzen», sagte die parlamentarische Geschäftsführerin der CDU, Carina Hermann.

Ginge es auch anders?

Ja. Landeswahlleiter Markus Steinmetz hatte im Frühjahr einen Vorschlag gemacht, bei dem zwar 62 und damit mehr Wahlkreise verändert würden – der aber in Summe bei 87 Wahlkreisen bliebe und die Abweichungen bei der Zahl der Wahlberechtigten deutlich geringer hielte als von Rot-Grün geplant. Dafür müssten jedoch in den Regionen Lüneburg und Braunschweig je ein Wahlkreis aufgelöst und zwei neue in der Region Weser-Ems geschaffen werden.

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