Die Bürgermeisterwahl von Bad Gandersheim ist ungültig. Die Berufung der Amtsinhaberin gegen ein entsprechendes Gerichtsurteil wurde nach Angaben des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg mit Beschluss vom Montag abgelehnt. Das Verwaltungsgericht Göttingen verpflichtete den Stadtrat in einem Urteil Anfang März dazu, die Bürgermeisterwahl für ungültig zu erklären. Amtsinhaberin Franziska Schwarz (SPD) habe in den letzten Wochen des Wahlkampfes ihre Neutralitätspflicht verletzt.
Die Stadt am Harzrand muss nun einen Termin für eine Neuwahl festlesen. Regulär würde die nächste Kommunalwahl in Bad Gandersheim 2026 stattfinden. Die Bürgermeisterin wollte sich zu der Entscheidung zunächst nicht äußern. «Ein Termin für die Wiederholung der Wahl ist durch den Rat der Stadt Bad Gandersheim zu bestimmen», teilte eine Stadtsprecherin weiter mit. Neben Schwarz hatte auch der Rat der Stadt Bad Gandersheim Berufung eingelegt.
In dem Verfahren am Verwaltungsgericht Göttingen ging es um sogenannte Gespräche über den Gartenzaun, bei denen Schwarz als Bürgermeisterin alle 15 Ortschaften besuchte. Sie sei dabei nicht «offen als Privatperson und Wahlkämpferin in eigener Sache aufgetreten», begründete das Gericht unter anderem seine Entscheidung. Zudem seien «erkennbar wahlkampfrelevante Themen zum Gegenstand gemacht» worden. Das Oberverwaltungsgericht folgte dieser Argumentation. Für die Termine, die zeitlich nah an der Wahl stattfanden, habe es keinen Anlass gegeben, hieß es in einer Mitteilung.