Im Fall einer früheren Mitarbeiterin des Landkreises Osnabrück, die im Ausländeramt Gebühren unterschlagen haben soll, ist der Schaden höher als zunächst angenommen. Zu der bislang bekannten Schadenssumme von rund 41.650 Euro seien weitere 7.094 Euro hinzugekommen, sagte ein Sprecher des Landkreises. Zuvor hatte darüber die «Neue Osnabrücker Zeitung» online berichtet.
Im Januar war durch einen Bericht des «Spiegel» bekanntgeworden, dass die Frau Gebühren für die Einbürgerung von Ausländern für sich persönlich behalten haben soll. Auch die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die Frau. Bei den nun hinzugekommenen Fällen handele es sich nicht um Einbürgerungen, sondern um andere aufenthaltsrechtliche Vorgänge, erklärte der Sprecher des Landkreises.
Der Prüfvorgang sei inzwischen abgeschlossen. Bei der Erteilung von Aufenthaltstiteln sei es zu rechtswidrigen Erteilungen gekommen, hieß es. Die Rücknahme oder der Widerruf von rechtswidrig erteilten Aufenthaltstiteln sei eine Ermessensprüfung unter Abwägung aller für und gegen eine Aufhebung sprechenden Belange und Interessen vorzunehmen.