Logo DieNiedersachsen News
Nachrichten / Politik

DGB lehnt Arbeitspflicht für Asylbewerber ab

DGB lehnt Arbeitspflicht für Asylbewerber ab
Salzgitter prüft eine Arbeitspflicht für Asylbewerber – die Verwaltung der Großstadt mit rund 100.000 Einwohnern soll ein Konzept erstellen. (Symbolbild) / Foto: Julian Stratenschulte/dpa
Von: DieNiedersachsen News
Salzgitter lässt prüfen, ob Asylbewerber zu gemeinnütziger Arbeit verpflichtet werden können. Kritik an dem Vorstoß reißt nicht ab. Nun findet der Gewerkschaftsbund deutliche Worte.

Die Überlegungen einiger Kommunen, eine Arbeitspflicht für Asylbewerber einzuführen, lehnt der Deutsche Gewerkschaftsbund in Niedersachsen strikt ab. «Wir müssen die Menschen nicht zum Arbeiten zwingen», sagte der DGB-Landesvorsitzende Ernesto Harder. Er forderte dagegen schnellere Arbeitsgenehmigungen und dann fair bezahlte und sozialversicherungspflichtige Jobs. 

«Prekäre 80-Cent-Jobs tragen nicht zur Integration bei», sagte Harder. Dass Asylsuchende nicht arbeiten wollten, sei ein rassistisches, unbelegbares Märchen von Rechtsradikalen. Vielmehr müssten die Hürden für Menschen aus dem Ausland abgebaut werden, sagte der DGB-Landeschef. 

Der Stadtrat in Salzgitter hatte jüngst mehrheitlich beschlossen, eine Arbeitspflicht für Asylbewerber prüfen zu lassen. Grundlage ist das Asylbewerberleistungsgesetz, das für solche Tätigkeiten in kommunalen oder gemeinnützigen Einrichtungen eine Aufwandsentschädigung von 80 Cent pro Stunde vorsieht. Wer ohne Begründung ablehnt, erhält weniger staatliche Unterstützung.

Auch andere Kommunen in der Region beschäftigt das Thema. Der Landkreis Peine hat eine ähnliche Regelung bereits beschlossen. In der Stadt Braunschweig wurde ein ähnlicher Antrag abgelehnt und im Landkreis Helmstedt gab es einen vergleichbaren Antrag.

Copyright 2025, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten

DieNiedersachsen News
Artikel von

DieNiedersachsen News

DieNiedersachsen News ist für die Inhalte selbst verantwortlich. Es gilt der Kodex der Plattform. Die Plattform prüft und behandelt Inhalte gemäß den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere nach dem NetzDG.

Social Media