Insgesamt 26 Parteien dürfen bei der Kommunalwahl in Niedersachsen in diesem Herbst mit Kandidaten antreten. Das hat der Landeswahlausschluss beschlossen, wie Landeswahlleiter Markus Steinmetz mitteilte. Demnach wurden mit einer Ausnahme alle Bewerber für die Kommunalwahl zugelassen. Nicht zugelassen wurde die Vereinigung Die Republikaner (REP) – Grund waren demnach «formale und materielle Mängel». Der Wahltermin ist am 13. September.
CDU, SPD, AfD, Grüne und Linke mussten nach Angaben des Landeswahlleiters wegen ihrer Vertretung im Bundestag oder im Landtag keine sogenannte Wahlbeteiligungsanzeige einreichen.
Darüber hinaus hat der Landeswahlausschuss diese Parteien bei der Kommunalwahl zugelassen:
- Basisdemokratische Partei Deutschland Landesverband Niedersachsen
- Bündnis C - Christen für Deutschland
- BÜNDNIS DEUTSCHLAND Landesverband Niedersachsen
- Bündnis für Innovation & Gerechtigkeit
- Bündnis Sahra Wagenknecht - Vernunft und Gerechtigkeit - Landesverband Niedersachsen
- DAVA-Niedersachsen
- Die Demokraten
- Die Haie-Partei mit Biss
- Die Urbane. Eine HipHop Partei - Landesverband Niedersachsen
- Familien-Partei Deutschlands
- Freie Demokratische Partei Landesverband Niedersachsen e.V.
- Freie Wähler Niedersachsen
- Liberale Demokraten - Die Sozialliberalen Niedersachsen
- Ökologisch-Demokratische Partei Landesverband Niedersachsen
- Partei der Humanisten Niedersachsen
- Partei des Fortschritts Landesverband Niedersachsen
- Die Partei, Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative - Landesverband Niedersachsen
- Partei für Gerechtigkeit und Menschlichkeit, Landesverband Niedersachsen
- Partei Mensch Klima Tierschutz (Tierschutzpartei)
- Piratenpartei Niedersachsen
- Volt Deutschland Landesverband Niedersachsen
Mit der Feststellung durch den Landeswahlausschluss können nun diese 26 Parteien Wahlvorschläge bei den örtlichen Wahlleitungen einreichen.
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