Nach dem Tod eines Gefangenen in der Justizvollzugsanstalt Uelzen ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen die Anstaltsärztin wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung. «Darüber hinaus wird ein mögliches Verschulden aller mit dem verstorbenen Häftling befassten Personen geprüft», teilte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Lüneburg auf dpa-Nachfrage mit. Derzeit gebe es allerdings keinen Anfangsverdacht gegen eine weitere im Gefängnis arbeitende Person. Über die Ermittlungen hatten zunächst verschiedene Medien berichtet.
Der Gefangene wurde in der Nacht vom 3. auf den 4. Oktober 2025 reglos in seiner Zelle gefunden. Rettungsdienst und Notarzt konnten ihm nicht mehr helfen. Die Obduktion des Leichnams ergab, dass der Mann an einem akuten Nierenversagen starb. Wie in solchen Fällen vorgeschrieben, wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, zudem erstatteten Angehörige des Mannes Strafanzeige gegen die Anstaltsärztin.
Der Häftling sollte eine Ersatzfreiheitsstrafe in der JVA Uelzen verbüßen - wegen einer nicht gezahlten Geldstrafe. Nach Informationen des Nachrichtenmagazins «Der Spiegel» war der 32-Jährige drogenabhängig und schwer krank.