Mehr als ein Jahr nach Schüssen von Bundespolizisten auf ein Auto bei einer Kontrolle an der deutsch-niederländischen Grenze bei Bunde (Landkreis Leer) kommt es nicht mehr zu einem Gerichtsprozess. Inzwischen haben beide Beamte, die Anfang Februar 2025 mehrfach auf das Auto schossen, dessen Fahrer vor einer Kontrolle flüchten wollte, die von der Staatsanwaltschaft verhängten Strafbefehle akzeptiert. Damit sei das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen, sagte ein Sprecher des Amtsgerichts Leer. Eine für kommenden Montag angesetzte Verhandlung wurde deshalb abgesagt.
Die Staatsanwaltschaft Aurich hatte die insgesamt 14 Schüsse auf den Wagen bei der Grenzkontrolle als unverhältnismäßig gewertet und den beiden Beamten gemeinschaftliche Sachbeschädigung vorgeworfen. Die Anklagebehörde erließ gegen die beiden Polizisten Strafbefehle mit je 60 Tagessätzen zu 85 beziehungsweise 120 Euro – also Geldstrafen in Höhe von 5.100 und 7.200 Euro. Die Beschuldigten legten dagegen zunächst Einspruch ein.
Einer der Beamten akzeptierte dann im Februar zwar den Strafbefehl, machte aber nach Angaben des Gerichtssprechers Mängel bei der Berechnung der Höhe der Tagessätze geltend. Der Tagessatz wurde daraufhin in einem schriftlichen Verfahren auf 100 Euro reduziert. Da der andere, 28 Jahre alte Bundespolizist seinen Einspruch aufrechterhielt, sollte es mit ihm zu einer mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht kommen. Weil der Einspruch nun zurückgezogen wurde, entfalle die Verhandlung, sagte der Gerichtssprecher.
Video von Polizeikontrolle
Der Vorfall am Grenzübergang in Bunde hatte für viel Aufsehen gesorgt, auch weil ein Video davon öffentlich wurde. Es zeigt, wie Polizisten versuchen, die Scheiben des Wagens einzuschlagen. Als ein Beamter eine Seitenscheibe eintritt, fährt das Auto los – kurz darauf sind Schüsse zu hören. Der damals 54 Jahre alte Fahrer fuhr dennoch davon. Er wurde später mit einer Nagelsperre gestoppt und festgenommen. Verletzt wurde niemand.
Von den insgesamt 14 abgegebenen Schüssen trafen nach früheren Angaben der Staatsanwaltschaft fünf den Wagen. Das Einschlagen der Scheibe bewertete die Staatsanwaltschaft als gerechtfertigt, die Schüsse hingegen nicht. Das Verfahren gegen zwei weitere Polizisten, die an der Kontrolle beteiligt waren, aber nicht mit ihren Waffen schossen, wurde eingestellt.
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