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Schüler angefahren - Berufung nach Urteil gegen 47-Jährigen

Den Fall eines durch einen Mann angefahrenen Schülers auf Rügen muss sich wegen einer Berufung nun das Landgericht Stralsund vornehmen (Archiv). / Foto: Stefan Sauer/dpa
Den Fall eines durch einen Mann angefahrenen Schülers auf Rügen muss sich wegen einer Berufung nun das Landgericht Stralsund vornehmen (Archiv). / Foto: Stefan Sauer/dpa

Der Fall macht bundesweit Schlagzeilen: Ein Autofahrer fährt auf der Insel Rügen einen 13-Jährigen aus Bremen an. Anfang der Woche gab es ein Urteil. Abgeschlossen ist der Fall trotzdem nicht.

Der Fall eines auf Rügen von einem Auto angefahrenen und schwer verletzten Schülers geht in die nächste Instanz. Nach der Verurteilung des Autofahrers Anfang der Woche zu einer Geldstrafe von 12.000 Euro und einem Entzug des Führerscheins für anderthalb Jahre hat die Staatsanwaltschaft Stralsund Berufung eingelegt. Die Ermittlungsbehörde strebe ein höheres Strafmaß an, sagte ein Sprecher. Die Staatsanwaltschaft hatte zusätzlich zu einer Geldstrafe und zum zeitweisen Führerscheinentzug eine zweijährige Freiheitsstrafe auf Bewährung gefordert. Zuvor hatte der NDR berichtet.

Auch die Tatbestände sollen laut Staatsanwaltschaft überprüft werden. Das Amtsgericht Bergen befand den 47-Jährigen der fahrlässigen Körperverletzung sowie der Fahrerflucht schuldig. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm unter anderem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr sowie gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.

Gericht: keine Hinweise auf Vorsatz

Mehrere Klassenkameraden des heute 14 Jahre alten Schülers hatten am ersten Prozesstag ausgesagt, dass der Mann am 14. August vorigen Jahres sein Auto gedreht und den Jungen mit einer gezielten Lenkbewegung angefahren und schwer verletzt habe. Laut Gericht sprach hingegen nichts dafür, dass er mit seinem Cabrio den Jungen gezielt oder bewusst habe anfahren wollen. Auch der Angeklagte hatte dies bestritten. Das spätere Unfallopfer hatte dem Autofahrer zuvor nach eigener Aussage den Mittelfinger gezeigt. Das will der Mann aber nicht gesehen haben.

Der Junge, der ein Schädelhirntrauma, ein Bauchtrauma und mehrere Wunden erlitten hatte, war zum Zeitpunkt des Unfalls auf Rügen auf Klassenfahrt. Die Polizei hatte nach dem Unfall wochenlang nach dem Fahrer und dem Unfallauto gesucht. Das Cabrio wurde schließlich auf dem Betriebsgelände des Angeklagten sichergestellt, wo es in einer Garage unter Planen und Decken hinter Möbeln stand. 

Durch die Berufung landet das Verfahren nun beim Landgericht Stralsund. Das Amtsgericht konnte die Berufung nach Aussage eines Sprechers zunächst nicht bestätigen.

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