Weil sie sich in zwei Fällen an einer terroristischen Vereinigung im Ausland beteiligt hat, ist eine 42-Jährige vom Oberlandesgericht (OLG) Celle zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden. Die Angeklagte hatte vor ihrer Ausreise nach Syrien im Jahr 2014 in Wolfsburg gelebt. Verurteilt wurde die Mutter von fünf Kindern auch wegen Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht.
Sie sei keine Mitläuferin gewesen, sagte der Vorsitzende Richter Ralf Günther am Freitag. Die heute 42-Jährige habe sich bewusst und eigenverantwortlich für die Ausreise und die Beteiligung an den islamistischen Vereinigungen entschieden. Ihre Ehemänner hätten in den Organisationen bedeutsame Funktionen ausgeübt. Laut Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Celle unterstützte die frühere Islamistin zunächst die Terrormiliz Islamischer Staat und später einen regionalen Ableger von Al-Qaida. Sie war 2014 über den Flughafen Hannover und die Türkei in das Krisengebiet gereist.
Zugute kam der Frau laut Gericht, dass sie ein umfassendes Geständnis abgelegt hatte. Sie habe in der Verhandlung glaubhaft Reue und Scham für ihre Taten gezeigt, sagte Günther. Bereits in Syrien habe sie Kontakt zu einem Aussteigerprogramm aufgenommen. Sie gehe mittlerweile einer geregelten Arbeit nach und es bestehe keine Gefahr einer erneuten Radikalisierung. Die 42-Jährige lebt heute in Nordrhein-Westfalen.
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