Die Einweisung eines jungen Mannes in die Psychiatrie, nachdem er einen Mann im Bahnhof Uelzen tödlich verletzt hatte, ist rechtskräftig. In dem im Februar ergangenen Urteil der Jugendkammer des Landgerichts Lüneburg seien keine Rechtsfehler zum Nachteil des damals 19-Jährigen festgestellt worden, teilte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit.
Der Beschuldigte stieß in einer Julinacht im vergangenen Jahr den 55-Jährigen die Treppe hinunter, um an sein Mobiltelefon zu kommen. Das Opfer starb an einem Schädel-Hirn-Trauma. Der geduldete Asylbewerber aus Marokko stand nach Auffassung der Kammer unter dem Einfluss einer paranoiden Schizophrenie. Daher entschied sie, den Beschuldigten dauerhaft in eine Psychiatrie einzuweisen.
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