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Tödlicher Treppensturz - Psychiatrieeinweisung rechtskräftig

Für den tödlichen Stoß auf einer Bahnhofstreppe muss ein junger Mann in die Psychiatrie - diese Entscheidung des Landgerichts Lüneburg ist nun rechtskräftig. (Archivfoto) / Foto: Philipp Schulze/dpa
Für den tödlichen Stoß auf einer Bahnhofstreppe muss ein junger Mann in die Psychiatrie - diese Entscheidung des Landgerichts Lüneburg ist nun rechtskräftig. (Archivfoto) / Foto: Philipp Schulze/dpa

Ein junger Mann stößt einen Reisenden im Bahnhof Uelzen die Treppe hinunter. Er will an sein Mobiltelefon. Das Opfer stirbt. Das Urteil ist nun rechtskräftig.

Die Einweisung eines jungen Mannes in die Psychiatrie, nachdem er einen Mann im Bahnhof Uelzen tödlich verletzt hatte, ist rechtskräftig. In dem im Februar ergangenen Urteil der Jugendkammer des Landgerichts Lüneburg seien keine Rechtsfehler zum Nachteil des damals 19-Jährigen festgestellt worden, teilte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit.

Der Beschuldigte stieß in einer Julinacht im vergangenen Jahr den 55-Jährigen die Treppe hinunter, um an sein Mobiltelefon zu kommen. Das Opfer starb an einem Schädel-Hirn-Trauma. Der geduldete Asylbewerber aus Marokko stand nach Auffassung der Kammer unter dem Einfluss einer paranoiden Schizophrenie. Daher entschied sie, den Beschuldigten dauerhaft in eine Psychiatrie einzuweisen.

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