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Prozess gegen Tierärzte mit Geldauflage eingestellt

Im Prozess nach Tierschutzverstößen im früheren Schlachthof Bad gegen zwei Tierärzte wird das Verfahren voraussichtlich gegen Geldbußen eingestellt. (Symbolbild) / Foto: Friso Gentsch/dpa
Im Prozess nach Tierschutzverstößen im früheren Schlachthof Bad gegen zwei Tierärzte wird das Verfahren voraussichtlich gegen Geldbußen eingestellt. (Symbolbild) / Foto: Friso Gentsch/dpa

Im Skandal um Tierschutzverstöße im früheren Schlachthof Bad Iburg wurden auch Tierärzte beschuldigt. Nun kann das Verfahren gegen sie ohne Schuldspruch enden – wenn sie eine Geldbuße zahlen.

Rund siebeneinhalb Jahre nach dem Bekanntwerden von gravierenden Tierschutzverstößen am früheren Schlachthof in Bad Iburg steht die juristische Aufarbeitung vor dem Abschluss. Das Amtsgericht Bad Iburg beschloss, das Verfahren gegen zwei Tierärzte, einer 56 Jahre alten Angeklagten und einen 69 Jahre alten Mann, gegen die Zahlung einer Geldauflage von 20.000 Euro und 30.000 Euro an gemeinnützige Einrichtungen einzustellen, teilte eine Gerichtssprecherin mit. 

Die beiden Veterinäre waren als amtlich bestellte Tierärzte in dem Schlachthof tätig. Ihnen wurde vorgeworfen, Fleisch für den Verzehr freigegeben zu haben, ohne wie vorgeschrieben die lebenden Tiere schon bei der Anlieferung gesehen und überprüft zu haben. Die Staatsanwaltschaft warf ihnen Betrug und Verstoß gegen das Lebensmittelrecht vor.

Zeitlicher Aufwand zu groß

Ursprünglich sollte die Beweisaufnahme fortgesetzt werden. Allerdings wäre der zeitliche Aufwand dafür sehr erheblich gewesen, hieß es seitens des Amtsgerichts. Unter anderem hätte erneut umfangreiches Videomaterial gesichtet und das elektronische Fahrtenbuch der Angeklagten überprüft werden müssen. 

Im Falle einer Verurteilung wäre ebenfalls eine hohe Geldstrafe möglich gewesen. Eine Fortsetzung sei aus Gründen der Verfahrensökonomie aber nicht sachgerecht, entschied das Schöffengericht. Auch die zuständige Staatsanwaltschaft Oldenburg habe sich für die Einstellung ausgesprochen. Sollten beide Tierärzte die Geldbuße fristgerecht zahlen, wird das Verfahren endgültig eingestellt. Damit wären beide Angeklagte nicht strafrechtlich verurteilt.

Heimliche Videos zeigen Tierquälereien 

Der Schlachthof wurde im Herbst 2018 geschlossen, nachdem Tierschützer heimlich aufgenommene Videos veröffentlicht hatten, die schwere Tierschutzverstöße zeigten. Zu sehen waren teils kranke und alte Tiere, die nicht mehr in der Lage waren, zu gehen. Sie wurden mit Seilwinden unter großen Schmerzen aus den Tiertransportern gezogen. In einigen Fällen sollen auch tot angelieferte Tiere zur Schlachtung gegeben worden sein.

Ein erster Prozess gegen die beiden Tierärzte wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz endete 2023 mit einem Freispruch. Damals hatte das Gericht nicht mit der für eine Verurteilung notwendigen Sicherheit nachweisen können, dass beide Angeklagten von den Tierquälereien tatsächlich wussten.

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