Immer wieder leugnete sie, dass in Auschwitz massenhaft Menschen ermordet wurden: Wegen Volksverhetzung hat das Landgericht Hamburg am Mittwoch die 95-jährige Ursula Haverbeck zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt. «Sie haben vorsätzlich geleugnet», sagte die Vorsitzende Richterin in dem Berufungsverfahren zu der Angeklagten. «Sie wussten, dass das, was Sie sagten, verbreitet wird.» Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
In der Gesamtfreiheitsstrafe enthalten ist laut Hamburger Landgericht ein Berliner Urteil von 2022 in einem anderen Prozess. Damals war Haverbeck zu einem Jahr Gefängnisstrafe verurteilt, trat die Haft aber bislang nicht an. Vier Monate der in Hamburg verhängten Strafe werden zudem als bereits vollstreckt angesehen, weil es zu mehrjährigen Verfahrensverzögerungen gekommen war. Nach den Urteilen in Berlin und Hamburg soll Haverbeck also weiterhin insgesamt ein Jahr in Haft.
Die Staatsanwaltschaft hatte der Frau Volksverhetzung in zwei Fällen vorgeworfen. Die in Nordrhein-Westfalen wohnende Haverbeck hatte am 21. April 2015 am Rande des Lüneburger Prozesses gegen den früheren SS-Mann Oskar Gröning vor Journalisten gesagt, Auschwitz sei kein Vernichtungs-, sondern ein Arbeitslager gewesen. In einem Fernsehinterview des NDR-Magazins «Panorama» verneinte sie zudem, dass es dort eine Massenvernichtung von Menschen gab. Nach Schätzungen von Historikern ermordeten die Nazis allein im KZ Auschwitz-Birkenau mindestens 1,1 Millionen Menschen.