Das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein hat eine Abschalteinrichtung für die Diesel-Abgasreinigung von VW für rechtswidrig erklärt. Das Kraftfahrt-Bundesamt hätte keine Freigabe dafür erteilen dürfen, entschied das Gericht in einem Berufungsverfahren außerdem. Dabei ging es um die Genehmigung eines bestimmten Software-Updates in der Motorsteuerung, das VW nach dem Dieselskandal durchgeführt hatte.
Jahrelanger Streit zwischen Autobauern und Umweltschützern
Eine Funktion dieses Updates für den Volkswagen Golf Plus TDI (2,0 Liter, Motortyp EA 189 Euro 5) war das sogenannte Thermofenster, wie ein Gerichtssprecher sagte. Die Software verringert die Reinigung der Abgase etwa bei niedrigeren Temperaturen, so dass die Autos dann mehr Schadstoffe ausstoßen. Umweltschützer und Autobauer streiten sich seit Jahren darüber, ob das zulässig ist.
Das OVG in Schleswig wies nun die Berufungen des in Flensburg ansässigen Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) und der Volkswagen AG gegen eine Verwaltungsgericht-Entscheidung zurück, wie aus einer Mitteilung hervorgeht. Das Verwaltungsgericht hatte 2023 entschieden, dass die Freigabe rechtswidrig war. Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe, und sie hatte vom Verwaltungsgericht weitgehend recht bekommen.